Versicherungsbedingungen

Bei dieser Elektronikversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte "All-Gefahren-Deckung" gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz "ABE". Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. In Abweichung von Abschnitt A § 2 Nr. 1 ABE haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert.


Welche Gegenstände sind versichert?

Bei Schäden durch Diebstahl, Diebstahl aus KFZ, einfachem Diebstahl, Raub, Plünderung, Unterschlagung sowie Betrug gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 60 % des Schadensbetrags (berechnet auf der Grundlage einer Neuanschaffung).


Welche Gefahren sind versichert?

  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
  • Kurzschluss, Überspannung, Induktion
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
  • Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, Unterschlagung, Betrug
  • Höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Mobiler einsatz (Transport) in KFZ und außerhalb
  • Nachtzeitdeckung in Kfz zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr



Welche Gefahren sind nicht versichert?

  • Vorsatz des Mieters, Verlust, Verloren
  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Erdbeben
  • Betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung


Wo besteht Versicherungsschutz?

Es gilt als Geltungsbereich der geografische Raum Europas.


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